Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 05.12.1995

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   BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94   

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https://dejure.org/1995,1486
BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94 (https://dejure.org/1995,1486)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1995 - 7 C 23.94 (https://dejure.org/1995,1486)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1995 - 7 C 23.94 (https://dejure.org/1995,1486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Voraussetzungen für die Rückübertragung des Eigentums an einem bebauten Grundstück nach § 1 Abs. 2 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Erbeinsetzung als Schenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 538 (Ls.)
  • ZIP 1995, 1781
  • NJ 1996, 157
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1993, aaO., S. 19 f., sowie in seinen Urteilen vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (VIZ 1995, 344) und - BVerwG 7 C 48.94 - (VIZ 1995, 348) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

    Eine vereinfachte Berechnung der Überschuldung ist nämlich dann zulässig, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswertes abzüglich bestehender Verbindlichkeiten abweicht (vgl. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - aaO., S. 348).

    Besteht - wie hier - eine dauerhafte Überschuldung des Grundstücks, ist im Regelfall davon auszugehen, daß diese auf nicht kostendeckenden Mieten aus dem Zeitraum vor der Eigentumsaufgabe beruht (vgl. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - aaO., S. 348).

    Weiter spricht bei dauerhafter Überschuldung eine Vermutung dafür, daß diese Überschuldung bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für die Eigentumsaufgabe war (Urteil vom 16. März 1995 aaO.).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
    § 1 Abs. 2 VermG nimmt aber nur den einzelnen von der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR betroffenen Vermögenswert und nicht das gesamte Vermögen einer Person in den Blick (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 [20]).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1993, aaO., S. 19 f., sowie in seinen Urteilen vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (VIZ 1995, 344) und - BVerwG 7 C 48.94 - (VIZ 1995, 348) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93

    Rückübertragungsansprüche nach Kettenerbausschlagung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
    Berechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 VermG kann im Fall einer Schädigungsmaßnahme gemäß § 1 Abs. 2 VermG aber auch derjenige sein, der ohne diese Maßnahme Rechtsinhaber des betreffenden Vermögenswerts geworden wäre (vgl. zu dem insoweit gleichartigen Fall der Erbausschlagung BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 -, BVerwGE 95, 106 [107]).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94

    Eigentumsverzicht - Eingetretene Überschuldung - Unmittelbar bevorstehende

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1993, aaO., S. 19 f., sowie in seinen Urteilen vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (VIZ 1995, 344) und - BVerwG 7 C 48.94 - (VIZ 1995, 348) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
  • BVerwG, 18.11.1993 - 7 B 153.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
    Das folgt zwar nicht aus der Enttäuschung der bloßen Erwartung, als Erbe eingesetzt zu werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 18. November 1993 - BVerwG 7 B 153.93 -, VIZ 1994, 73).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96

    Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter

    § 1 Abs. 2 VermG bezweckt mit den Tatbestandsalternativen Verzicht, Schenkung und Erbausschlagung den Schutz derjenigen, die angesichts einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung eines bebauten und vermieteten Grundstücks oder Gebäudes, die Folge der Eigentums- und Mietenpolitik in der DDR war, keinen anderen Ausweg als den Verzicht auf diesen Vermögenswert gesehen und dabei dessen Übernahme in Volkseigentum in Kauf genommen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95

    Offene Vermögensfragen: Überschuldung i.S. von § 1 Abs. 2 VermG

    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - (BVerwGE 94, 16 [19 f.]), vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 und BVerwG 7 C 48.94 - (BVerwGE 98, 87 [89 f.] bzw. Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40) sowie vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

    Eine vereinfachte Berechnung der Überschuldung ist aber dann zulässig, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Zeitwert abweicht (vgl. Urteil vom 31. August 1995, a.a.O. [S. 141]).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98

    Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der

    Danach besteht im Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VermG eine Vermutung dafür, daß die dauerhafte Überschuldung bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für die Eigentumsaufgabe war (stRspr; vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52 S. 137 142 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung

    Das Gesetz begründet somit einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohnhäusern zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat (BVerwGE 94, 16 [19 f.]; BVerwGE 98, 87 [89 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 48.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97

    Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung

    § 1 Abs. 2 VermG bezweckt mit den Tatbestandsalternativen Verzicht, Schenkung und Erbausschlagung den Schutz derjenigen, die angesichts einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden überschuldung eines bebauten und vermieteten Grundstücks oder Gebäudes, die Folge der Eigentums- und Mietenpolitik in der DDR war, keinen anderen Ausweg als den Verzicht auf diesen Vermögenswert gesehen und dabei dessen Übernahme in Volkseigentum in Kauf genommen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52 (S. 141) m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

    Drittens muß die Überschuldung die wesentliche Ursache dafür gewesen sein, daß das Grundstück durch einen der in § 1 Abs. 2 VermG genannten Vorgänge in Volkseigentum übernommen wurde (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 -, BVerwGE 94, 16 [19 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 -, BVerwGE 98, 87 [89 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 48.94 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 -).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94

    Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach

    Mit dieser Regelung knüpft das Gesetz an die im Schädigungszeitpunkt bestehende zivilrechtliche Zuordnung des beanspruchten Vermögenswerts an (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 -, VIZ 1995, 710).
  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 624/96

    Restitution und unzutreffendes Staatserbrecht

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  • BVerwG, 14.11.1995 - 7 B 225.95

    Offene Vermögensfragen: Begriff der Rechtsnachfolgerschaft nach Erbausschlagung

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn - wie in den Fällen des § 1 Abs. 2 VermG - in der Erbausschlagung selbst die schädigende Maßnahme zu sehen ist; in diesen Fällen sind diejenigen, die ohne die Erbausschlagung Rechtsinhaber des betreffenden Vermögenswertes geworden wären, Berechtigte i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 -, BVerwGE 95, 106 ; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 -).
  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 734/96

    Rechtmäßigkeit der Rückübertragung eines mit einem Mietwohnhaus bebauten

    Denn bei dauerhafter Überschuldung spricht eine Vermutung dafür, daß diese Überschuldung bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für die Eigentumsaufgabe war (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995, VIZ 1995, S. 348-, BVerwG, aaO, Urt. v. 31.8.1995, ZOV 1995, S. 475).
  • BVerwG, 30.11.2000 - 8 B 175.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Leipzig, 14.05.1998 - 2 K 1649/94

    Anforderungen an ein Schädigungstatbestand nach Vermögensgesetz; Voraussetzungen

  • VG Leipzig, 22.01.1998 - 2 K 1737/95

    Anforderungen für ein Überschulden eines Grundstücks; Entziehung des Eigentums

  • VG Leipzig, 25.06.1998 - 2 K 1339/95

    Rückübertragung eines Grundstücks aus abgetretenem Recht; Anforderungen an die

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.12.1995 - 1 Ws Reh 185/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9870
OLG Naumburg, 05.12.1995 - 1 Ws Reh 185/95 (https://dejure.org/1995,9870)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.12.1995 - 1 Ws Reh 185/95 (https://dejure.org/1995,9870)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 1 Ws Reh 185/95 (https://dejure.org/1995,9870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJ 1996, 157
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 06.03.2007 - 5 Ws 246/06

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Jugendwerkhof der

    Denn mit der Einweisung in einen Jugendwerkhof ist eine Freiheitsentziehung im weiteren Sinne angeordnet worden (vgl. OLG Naumburg OLG-NL 1996, 70-71 = NJ 1996, 157 = VIZ 1996, 303; Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469; VIZ 1997, 663; Beschluß vom 27. Mai 2003 - 5 Ws 102/03 REHA -).
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